Freispruch!

Beim Überführen des Winzerfest Umzugswagen vom Depot in Döttingen an unseren Arbeitsplatz in Leibstadt wurde unser Fahrer letztes Jahr von der Polizei angezeigt. Es folgte eine Busse im vierstelligen Frankenbereich welche wir nicht akzeptierten. Heute war die Gerichtsverhandlung in Zurzach. Das Urteil: Freispruch. Wir sind alle erleichtert, ein schaler Nachgeschmack bleibt dennoch.

Die Liste der zur Anzeige gebrachten Vergehen lautete wie folgt:

Inverkehrbringen eines Fahrzeuges in nicht vorschriftsgemässem Zustand
Fahren ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschilder
Fahren ohne Haftpflichtversicherung

Wer schon einmal einen Umzugswagen gesehen hat kann sich bei nüchternem Betrachten der Liste die eine oder andere Übereinstimmung wohl vorstellen. Wir waren jedoch stets der Meinung die notwendigen Massnahmen getroffen zu haben um eine Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers möglichst auszuschliessen. Das Fahrzeug bewegten wir auf öffentlichen Strassen ausschliesslich bei Tageslicht, vorsichtig, mit minimaler Geschwindigkeit und im Konvoi (Begleitfahrzeug vorne und hinten).
Das vergangene Jahr war für uns, insbesondere aber auch für unseren Fahrer und seine Familie eine belastende Zeit. Es gab Einvernahmen, viel Papier, der drohende Eintrag ins Strafregister, viel Ungewissheit usw. Heute wurde er nun vom Oberrichter in Zurzach freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft übernimmt die Verfahrenskosten.

Die drohende Verurteilung hat uns auch dazu bewogen, unsere Teilnahme am Umzug 2014 abzusagen. Wie und ob es im 2015 weitergehen wird wissen wir noch nicht.